Hallo in die Runde.
Waldemar wrote:Carsten wrote:es betrifft also den plattformbetreiber UND den online-händler.
fraglich ist, ob Immobilienportale sich für die Impressums- und Verbraucherinformationen der Makler kümmern müssen - für die Pflichten des Maklers also. Es kommt auf den Vertrag an. Ich denke, dass bei den meisten Immobilienportalen jeder Makler seine Impressums- und Verbraucherinfos selber regeln und pflegen muss. Daher haftet jeder Makler für seine Pflichten selbst.
Ich halte Waldemars Darstellung auch für plausibel. Die Portalbetreiber treten ja nicht selbst als Makler auf - sondern vermitteln nur das Geschäft zwischen Interessent und Anbieter. Insofern denke ich auch, dass der Anbieter selbst in den Einstellungen seines Anbieterkontos im Portal die nötigen Einträge vornehmen muss. Wenn die Portale dafür keine Eingabemöglichkeit anbieten, müsste man ggf. den Portalbetreiber um eine Erweiterung der Anbieterprofile bitten.
Ebenso sollte man als Anbieter auf dem Portal prüfen, ob das Impressum inkl. des neuen Pflichteintrages für den Interessenten auch über das jeweilige Exposé abgerufen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste man auch hier den Portalbetreiber um Nachbesserung bitten.
Carsten wrote:wer haftet dann? imho beide, also das portal UND ich! was meint ihr dazu?
Die Portale haben sich in den allermeisten Fällen über ihre AGB entsprechend abgesichert. Ich vermute mal, dass Haftungsrisiko wird hier allein beim Anbieter liegen. Es sei denn man kann nachweisen, dass man das Portal schriftlich auf das Problem hingewiesen hat und eine Nachbesserung verlangt hat. Auf eine mögliche Auseinandersetzung mit einem Portalbetreiber würde ich es aber auch nicht unbedingt ankommen lassen.
Nebenbei: Ich bin natürlich kein Jurist und kann hier keine rechtsverbindliche Aussage tätigen. Sämtliche Aussagen spiegeln nur meine bescheidene Meinung wieder.

Carsten wrote:um der abmahngefahr zu entgehen, kann man den text im IT im feld -> extras -> anbieterprofil -> detail -> 'gewerbeerlaubnis' provisorisch unterbringen, doch da gehört er nicht hin! weiterhin 'sollte' der link rechts für den verbraucher anklickbar sein.
Dein Workaround sowie dein Änderungsvorschlag für das ImmoTool hat einen kleinen Haken. Diese Angaben aus dem Anbieterprofil im ImmoTool müssten auch zu den Portalen gesendet werden. Momentan ist dies nicht der Fall. Die wenigsten Formate zum Immobilienaustausch unterstützen dies. Ebenso wäre nicht garantiert, dass die Portale diese Angabe aus der übermittelten Datei dann auch korrekt übernehmen.
Es gibt hier (ähnlich wie beim Energieausweis) in diesem Falle eigentlich nur die Möglichkeit, die gewünschte Textpassage direkt in die Beschreibung der jeweiligen Immobilie mit einzufügen. Das ist in der Tat nicht gerade schön. Insofern wäre es eigentlich schon geschickter, das Problem innerhalb des jeweiligen Portals über das Anbieterkonto zu lösen.